Geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen

Sachkundiger für BaumhabitatstrukturenDas Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) macht strenge Vorschriften was den Artenschutz angeht. Wer Bäume pflegt oder fällt muss sich auskennen! Wer Tiere im Baum stört (Fledermäuse, Insekten, Vögel, usw.) kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. In einem 3,5-tägigen Kurs mit Prüfung unter Supervision des BUND haben wir alle rechtlichen Grundlagen sowie das Verhalten und die Vorgehensweise in artenschutzrechtlichen Belangen gelernt und die Prüfung mit Erfolg abgelegt. Wir sind als ” Geprüfte Sachkundige für Baum-Habitatstrukturen” nun befähigt Bäume auf den Artenschutz hin zu untersuchen und eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen. Bei Bedarf arbeiten wir natürlich direkt mit der Naturschutzbehörde zusammen und vermitteln Biologen und Gutachter.

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